Stadtgliederung


Nach Paragraph 3 der Hauptsatzung der Stadt unterteilt sich Paderborn in die sieben Stadtbezirke Paderborn-Benhausen, Paderborn-Dahl, Paderborn-Elsen, Paderborn-Marienloh, Paderborn-Neuenbeken, Paderborn-Schloß Neuhaus/Sande und Paderborn-Wewer. In den Stadtbezirken Schloß Neuhaus/Sande und Elsen werden vom Rat der Stadt nach jeder Kommunalwahl Bezirksausschüsse eingerichtet. Für die übrigen Bezirke wählt der Rat der Stadt jeweils einen Ortsvorsteher. Ferner gibt es in den Stadtbezirken Schloß Neuhaus/Sande und Elsen jeweils eine Bezirksverwaltungsstelle. Die Bezirksausschüsse und die Ortsvorsteher sollen die Belange des Stadtteiles gegenüber dem Rat wahrnehmen und können auch bestimmte Aufgaben der laufenden Verwaltung übertragen bekommen.[8] Kein Bezirk im Sinne der Hauptsatzung ist die „Kernstadt“ Paderborns, die das nicht zu den Bezirken gehörende Gebiet umfasst; sie entspricht der Stadt in den Grenzen vor 1969.

Stadtteile
Paragraph 4 der Hauptsatzung definiert die Stadtteile Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Schloß Neuhaus, Sande und Wewer,[8] die jedoch keine weitere Bedeutung für die Verwaltung der Stadt haben und ohnehin bis auf die zu einem Bezirk zusammengefassten Schloß Neuhaus und Sande jeweils einem gebietsidentischen Bezirk entsprechen. Kein Stadtteil im Sinne der Hauptsatzung ist die „Kernstadt“ Paderborns, die das Gebiet Stadt Paderborn im Gebietsstand von vor 1969 umfasst. Marienloh und Wewer waren vor 1969 eigenständige Gemeinden; die restlichen Stadtteile waren bis 1974 selbständige Gemeinden. Folgende Tabelle zeigt die Einwohnerzahlen der Stadtteile:




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